Schritte auf dem Weg zum Purpose-Unternehmen

Schritte auf dem Weg zum Purpose-Unternehmen

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Leitfrage

Wie läuft der Prozess zur Übernahme des Veto-Shares durch die Purpose Stiftung ab?

(Details zu: Veto Share mit der Purpose Stiftung)

Wenn du dir die Purpose Stiftung als Kontrollgesellschafterin wünschst, dann fallen drei Schritte an:

  1. Die Überprüfung der Statuten auf die rechtliche Umsetzung der Prinzipien von Steward-Ownership
  2. Einreichung weiterer Unterlagen für die Überprüfung/Einschätzung der Werthaltigkeit als Basis für den Purpose-internen Beschluss die Anteile anzunehmen
  3. Gemeinsamer Notartermin

1. Die Überprüfung der Statuten

In einem ersten Schritt beauftragst du die Purpose Stiftung mit der Überprüfung der von dir mit juristischer Begleitung erstellten Statuten. Für diesen Schritt fallen die Kosten wie in Kosten Veto-Share und CheckKosten Veto-Share und Check beschrieben an.

In diesem Schritt werden die Statuten begutachtet und, sollte es welche geben, eine Mängelliste erstellt. Die Einarbeitung der gefundenen Mängel obliegen wiederum euch und eurer juristischen Begleitung. In weiteren Schleifen, wenn nötig, werden so Steward-Ownership-konforme Statuten erstellt. Auf dieser Grundlage kann die Purpose Stiftung die Anteile bei einem entsprechenden Notartermin entgegennehmen.

2. Einreichung Unterlagen und Beschluss

Für diesen Schritt brauchen wir vorab noch einige Unterlagen von euch, um die Werthaltigkeit der Anteile sicherstellen zu können und die Übernahme/Annahme der Anteile intern zu beschliessen. Dieser Schritt muss in jedem Fall vor dem Notartermin erfolgen.

Folgende Dokumente brauchen wir von euch:

Unterlagen:

  • Identitätskarten und/oder Pässe der Anteilseigner:innen als Scan
  • Ein aktuelles Pitch Deck, Projektskizze, Unternehmensvorstellung oder euer Future Ownership Memo
  • Einen Finanzierungsplan

Übertragung/ Schenkung

Die Purpose Stiftung wird im Zuge der Umsetzung von Steward-Ownership Mit-Gesellschafterin und damit Anteilsinhaberin an der Gesellschaft. Die Übernahme der Anteile darf jedoch keine Kosten aufgrund der Gemeinnützigkeit der Purpose Stiftung verursachen. Daher müssen die Anteile bei einer Umwandlung einer Gesellschaft unentgeltlich übertragen und bei einer Neugründung zugewendet werden.

  • Für Neugründungen: Der Anteil kann an die Purpose Stiftung geschenkt werden oder über eine Zuwendung mit Zweckbindung von der Purpose Stiftung gekauft werden. Eine unterschriebene Zuwendungsvereinbarung mit Zweckbindung, für die Zuwendung des Betrages, der von der Purpose Stiftung ins Stammkapital eingebracht werden muss. Sobald wir diese geprüft und unterschrieben haben, könnt ihr uns den vereinbarten Zuwendungsbetrag überweisen, sodass wir im Anschluss an den Notartermin, sobald das Konto der Firma eröffnet ist, das Stammkapital einzahlen und damit den entsprechenden Anteil übernehmen können. Meldet euch gerne bei selina@purpose.ag, dann lassen wir euch eine Vorlage zukommen.
  • Bei Umwandlungen muss statt der Zuwendungsvereinbarung ein unentgeltlicher Abtretungs-/Übertragungsvertrag für die Übertragung der Anteile an die Kontrollgesellschafterin vorliegen. Für diesen Abtretungsvertrag haben wir leider keine Vorlage, da er sich von Unternehmen zu Unternehmen stark unterscheidet. Der Vertrag sollte von eurer juristischen Begleitung erstellt werden. Fragen zu der Gestaltung des Vertrages können ebenfalls an selina@purpose.ag gestellt werden.
  • Bei Übertragungen braucht es zusätzlich einen Nachweis des Steuerberaters / der Steuerberaterin über den Buchwert der Anteile. Nur über die Höhe des Buchwerts kann eine Zuwendungsbestätigung (“Spendenquittung”) ausgestellt werden.

Bis auf die Zuwendungsvereinbarung benötigen wir die Dokumente für die interne Dokumentation zwecks der Annahme/Übernahme von den Anteilen an der Gesellschaft sowie für die Überprüfung der Werthaltigkeit.

3. Gemeinsamer Notartermin

Sind die zuvor beschriebenen Schritte erfolgreich absolviert worden, steht nur noch die rechtliche Geburt des Purpose Unternehmen bei einem Geburtshelfer (Notariat) an. Die Kommunikation, Terminierung und die Kosten des Notars werden von euch getragen. Ein Vertreter der Purpose Stiftung muss dem Notartermin beiwohnen.

Nach dem Notartermin brauchen wir folgende Unterlagen in Papier- und elektronischer Form (bei Neugründungen werden die Dokumente zumeist direkt vom Notar bereitgestellt):

  • Notariell beurkundeter Vertrag
  • Chronologischer HR-Auszug
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Notariell beurkundete Liste der Gesellschafter:innen
  • (Notariell beurkundete) Gesellschafter:innen-Versammlungen, z.B. bei Neugründungen

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