Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung gibt es?
05-10 Minuten
Macht ist nicht gleich Macht - finde in der folgenden Übersicht heraus, wie sich die Mitbestimmung einzelner Personen oder Stakeholder differenzieren lässt.
Facetten der Mitbestimmung
Formale Macht ist nicht so schwarz-weiss wie es einem oft den Anschein macht. In der Gestaltung der Mitbestimmung gibt es durchaus Abstufungen, die eine individuelle Ausgestaltung der Machtverhältnisse und Mitsprache ermöglichen.
Dies kann einerseits über die Ausstattung von unterschiedlichen Arten und Umfang tatsächlicher Stimmrechte (als Anteile am Unternehmen) für einzelne Personen oder Gruppen geschehen, oder über formale Regelungen zur Mitsprache. Diese werden schlussendlich oft in separaten Reglementen oder Verträgen rechtlich abgesichert.
Ebenen
Folgend eine Abstufung von wenig zu mehr Kontrolle im Kontext der Mitbestimmung, startend mit formalen Regelungen
Information
Recht, vor gewissen Entscheidungen und über bestimmte Themen informiert zu werden, z.B. Informationsrecht für Mitarbeitende, wie Entscheidungen zur Einstellung oder Abberufung der Geschäftsleitung entstanden sind.
Konsultation
Recht, vor gewissen Entscheidungen konsultiert zu werden, z.B. die Sicherstellung, dass Mitarbeitende vor dem Entscheid zur Gewinnverteilung angehört werden (ohne dass sie tatsächlich das Recht zur Mitentscheidung haben).
Zustimmung
Recht darauf, dass für gewisse Entscheidungen die Zustimmung benötigt wird, z.B. bestehenden Investor:innen das Recht geben, dass ohne ihre Zustimmung keine weiteren Finanzierungsrunden aufgenommen werden können.
Rote Linien
Das Vereinbaren gewisser Grenzen, nach deren Übertretung andere Machtverhältnisse und Mechanismen in Gang treten, z.B. stärkeres Involvement und Mitsprache von Investor:innen bei mittelfristig schlechter finanzielle Performance des Unternehmens.
ab hier ist die Mitbestimmung auf Ebene der Eigentumsrechte / Unternehmensanteile
Minderheitsrechte
Stimmrechte in der Minderheit, z.B. Sicherstellen, dass die Familie oder die Erb:innen weiterhin mit dem Unternehmen verbunden sind und Mitsprache –aber nicht zu viel Macht – haben.
Blockierende Minderheit
Recht darauf, gewisse eigentumsrechtliche Entscheidungen blockieren zu können, z.B. die Umsetzung des Veto-Share Modells.
Mehrheit der Stimmrechte
Das vereinen der Mehrheit der Stimmrechte auf einer Person oder Gruppe, z.B. Stimmrechte angesiedelt bei mehreren Personen/Stakeholder, aber klare Stimmenmehrheit bei den Gründer:innen, solange sie die unternehmerisch treibende Kraft sind.
Herausgeber: Purpose Schweiz
Grafiken und Illustrationen: Purpose Stiftung